Im Pariser Klimaabkommen haben sich die Staaten verpflichtet, den Temperaturanstieg durch den Klimawandel auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Reduktion der Treibhausgasemissionen weltweit um 40 bis 70 Prozent bis 2050 und auf nahezu Null bis Ende des Jahrhunderts.
Nationale, europäische und globale Entwicklungen beeinflussen sich gegenseitig, im Guten wie im Schlechten. Positiven Entwicklungen wie Paris stehen unter anderem die starke Tendenz zum Fundamentalismus, zur Re-Nationalisierung, eine Schwächung demokratischer Prinzipien und eine Abwendung von internationalen und teilweise auch europäischen Organisationen und Vereinbarungen gegenüber, wie auch die starke Kritik an „Eliten“, den Medien und der Wissenschaft.
Paris in einer sich verändernden Weltordnung
Die Welt ist mit dem 2015 beschlossenen Pariser Klimaschutzabkommen einen großen Schritt vorwärts gegangen. 181 Staaten haben sich völkerrechtlich verpflichtet, alle fünf Jahre neue, ambitioniertere nationale Klimaschutzziele vorzulegen und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu ergreifen. Aber: Rückschläge wie der Rückzug der USA aus dem Abkommen, zeigen, dass Klimapolitik auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben wird. Vielfach haben Staaten Probleme, konkrete Maßnahmen zu beschließen oder umzusetzen, aus Sorge vor Widerstand aus der Bevölkerung. Hinzu kommt, dass wieder Stimmen lauter werden, die den Klimawandel leugnen und wissenschaftliche Fakten zum Klimaschutz als Fake News bezeichnen.
Reformierter Emissionshandel
Ein Instrument, das die Minderung der Emissionen auf der Seite der Stromerzeuger und der großen Industrieanlagen unterstützt, ist der Emissionshandel (ETS). Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrieanlagen erhalten ein „CO2-Budget“, das festlegt, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid sie ausstoßen dürfen. Wer diese Grenze überschreitet, kann sein Budget durch den Zukauf weiterer Emissionsrechte aufstocken. Wer weniger braucht, kann überzähligen Emissionsrechte verkaufen.
Der ETS wurde zuletzt 2018 reformiert. Ziel war es, die Anzahl der Emissionsrechte zu reduzieren und stärkere Anreize zum CO2-Sparen zu schaffen. Überschüssige Zertifikate, die vor allem aus einer übergroßen Zuteilung zu Beginn des Emissionshandel entstanden waren, werden ab 2023 zum Großteil entweder automatisch aus dem ETS-System gelöscht oder aber – wenn sie aus der Stilllegung von Kohlekraftwerken stammen – auch dezidiert von den am ETS teilnehmenden Staaten entwertet. Der so genannte Wasserbetteffekt - dass freiwerdende ETS-Zertifikate nicht gelöscht wurden, sondern stattdessen anderen Emittenten zur Verfügung standen – ist damit Geschichte. Das alte Argument, dass zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen nichts bringen, gilt damit nicht mehr. Dennoch ist unklar, inwieweit die jüngste Reform auch langfristig zu den Knappheitspreisen führen wird, die für Investitionen in CO2-Vermeidungstechnologien sowie den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung sind.
Effort Sharing für die Zeit bis 2030
Die Emissionen der nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren wie beispielsweise Verkehr oder Landwirtschaft werden innerhalb der EU vom sogenannten Effort Sharing reguliert. Den Mitgliedsländern werden dabei jährliche Emissionsziele gesetzt, die sie durch eigene Maßnahmen oder über flexible Mechanismen erreichen müssen. In 2018 wurde die Reform des Effort Sharing für die Zeit bis 2030 beschlossen, jetzt müssen die Mitgliedsländer die Emissionen insbesondere in den Sektoren Verkehr, Gebäudewärme, Landwirtschaft und Kleinindustrie senken. Geschieht dies nicht, können hohe Kosten auf die Länder zukommen, allein für Deutschland könnten sie bis zu 30 Milliarden Euro betragen.